Urlaubsplanung 2024

Hier finden Sie unseren vorläufigen Urlaubsplan für das Jahr 2024:

Mo., 12.02.2024 (Rosenmontag)

Mo., 04.03. – Fr., 08.03.2024

Mo., 20.05. – Fr., 31.05.2024

Mo., 02.09. – Fr., 13.09.2024

Do., 19.12.2024 – Mi., 01.01.2025

Sollte es noch zu Änderungen in der Planung kommen, geben wir dies an dieser Stelle bekannt.

Urlaubsplanung 2023

Hier finden Sie unseren Urlaubsplan für das Jahr 2023 (zuletzt aktualisiert am 08.09.2023):

Do., 21.09.-Fr., 22.09.2023

Fr., 06.10. – Fr., 13.10.2023

Do., 21.12. – Fr., 29.12.2023 => könnte noch verschoben werden

Wer mag, darf sich auch gern regelmäßig per E-Mail informieren lassen, wenn ein Urlaub bei uns ansteht. Falls Sie noch nicht dazu angemeldet sind, schicken Sie uns einfach formlos eine E-Mail an info@tierarztpraxis-dingden.de

Für einzelne Tage, z. B. falls aufgrund des Besuchs einer Fortbildung einmal eine Sprechstunde ausfallen muss, verschicken wir allerdings keine Urlaubsankündigungen sondern veröffentlichen dies lediglich an dieser Stelle. In allen anderen Fällen verschicken wir die E-Mail einige Wochen im Voraus, damit Sie rechtzeitig informiert sind.

Corona- und Masken-Update

Da wir – wie viele andere Betriebe auch – ohnehin schon mit Personalengpässen zu kämpfen haben und bei weiteren, krankheitsbedingten Ausfällen der Praxisbetrieb vielleicht nicht durchgehend aufrecht erhalten bleiben kann, tragen wir zum Schutz vorerst weiter Maske.

Wir bitten darum, uns dabei zu unterstützen!

  • Kommen Sie bitte nicht persönlich in die Praxis, wenn Sie aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind oder an einer anderen leicht übertragbaren Infektionskrankheit leiden. Schicken Sie in diesem Fall bitte eine andere Person vorbei.
  • Möchten sie mit ins Behandlungszimmer, wo Abstände nicht einzuhalten sind, dann ist das mit Maske kein Problem. Sollten Sie keine dabei haben, stellen wir Ihnen gern eine zum Selbstkostenpreis zur Verfügung.

Damit sich auch unsere Kunden, die zum vulnerablen Personenkreis gehören, bei uns wohl fühlen, bitten wir darum, auch im Wartebereich eine Maske zu tragen, wenn Sie dort nicht allein sind. Solten Sie selbst gerade an einem Atemwegsinfekt leiden, es Ihnen aber nicht möglich sein, jemand anderes zu uns zu schicken, dann tragen Sie die Maske zur Reduktion infektiöser Aerosole in der Praxis bitte durchgehend, auch wenn Sie allein im Raum sind.

Ansonsten können Sie, nachdem Sie sich angemeldet haben, natürlich auch weiterhin gern draußen oder im Auto warten. Wir planen, sobald die Bauarbeiten hinter der Praxis beendet sind, zu diesem Zweck einen Außenwartebereich und hoffen, dass das Projekt (bald) realisiert werden kann!

Vielen Dank!

Novellierung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) – gültig ab 22.11.2022

Die Gebührenordnung für Tierärzte stellt die gesetzliche Grundlage für die Berechnung tierärztliche Leistungen in Deutschland dar. Die aktuell gültige Fassung stammt noch aus dem Jahr 1999, doch schon seit 2012 wurde über die Notwendigkeit einer Novellierung diskutiert, damit Tierarztpraxen weiterhin kostendeckend arbeiten können.

Am 22.11.2022 tritt die Änderung nun in Kraft. Es wird dadurch unweigerlich zu Preiserhöhungen kommen, die leider jedoch unvermeidbar sind, da die Kosten für die Praxisführung massiv gestiegen sind – und zwar seit Jahren und nicht erst durch die aktuellen Entwicklungen, die bei der „neuen GOT“ noch nicht einmal mit berücksichtigt wurden. Die inflationsbedingten Kostensteigerungen müssen aber natürlich auch von uns getragen werden. Hinzu kommt ein extremer Fachkräftemangel in unserer Branche, der in den letzten Jahren zu zunehmenden Problemen geführt hat. Um dem entgegenzuwirken, wurde vor kurzem auch der Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte überarbeitet, was mit deutlichen (und wohlverdienten!) Gehaltserhöhungen einhergeht – bisher lag der Verdienst für diese wichtige, qualifizierte und sowohl körperlich als auch emotional anstrengende Arbeit irgendwo in der Nähe des Mindestlohns, so dass eine zunehmende Jobflucht eingesetzt hat. Die „neue GOT“ ermöglicht es nun hoffentlich, mehr Fachpersonal auch tatsächlich im Beruf zu halten. Aber all das kostet natürlich.

Um die Preissteigerungen für tiermedizinische Leistungen etwas abzufedern, empfiehlt sich der Abschluss einer Tierkrankenversicherung (oder mindestens einer OP-Versicherung). Einige Versicherer nehmen sogar alte und teilweise auch vorerkrankte Tiere auf. In vielen europäischen Ländern sind Krankenversicherungen schon lange absolut gängig – aber dort sind die tierärztlichen Behandlungen auch schon lange deutlich teurer gewesen als bei uns. Tatsächlich war Deutschland in dieser Hinsicht immer „Billiglohnland“, auch wenn wir natürlich wissen, dass dies oft anders empfunden wird. Wir wissen aber auch, welche enormen Kosten mit der Praxisführung verbunden sind, und wie wenig am Ende des Monats als Lohn „hängen bleibt“.

Sollten Sie eine Versicherung für Ihr Tier abschließen, so achten Sie bitte darauf, dass auch Notdienstgebühren mit abgedeckt werden. Schauen Sie außerdem bitte genau nach, ob Ihr Versicherer bestimmte Angaben auf der Rechnung bzw. Quittung verlangt, wie z. B. die Angabe der Chipnummer Ihres Tieres. Geben Sie in diesem Fall diese Informationen unbedingt vor der Behandlung an uns weiter, damit alles korrekt auf dem Beleg steht.

Neuer Praxisstandort

Liebe Tierfreunde!

Ab sofort finden Sie uns am neuen Praxisstandort:

Sachsenstr. 53 in Hamminkeln-Dingden

Die Fotos unter „Praxisbesuch“ und „Praxisrundgang“ sind noch aus der alten Praxis, wir werden diese aber nach und nach aktualisieren. Das Foto hier zeigt aber schon einmal unsere neue Praxis von außen 🙂

Wir freuen uns schon auf Ihren Besuch bei uns!

~ Ihr Praxisteam

Wir ziehen um!

 

Liebe Tierfreunde,

es ist so weit, wir ziehen um!

Bis zum 11.07.2021 bleibt die Praxis geschlossen – ab dem 12.07. finden Sie uns dann am neuen Praxisstandort (Sachsenstraße 53 in Hamminkeln-Dingden).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das es während des Umzugs für 1-2 Tage zu Telefonausfällen kommen kann. Bleibt alles dabei, dann wird der Telefonanschluss am 30.06./01.07. umgestellt. Dann kann vorübergehend auch unser Anrufbeantworter, der üblicherweise unsere Vertretungspraxen ansagt, nicht seinen Dienst tun.

Hier eine Zusammenfassung unserer Vertretungspraxen:

Werktags (tagsüber):

Tierarztpraxis Regina Schilly in Wesel, Tel. 0281-972920

Wochenenden (tagsüber):

wechselnde Praxen, die jeweils aktuelle Nummer erfahren Sie unter der Telefonnummer 02803-803502

Täglich (auch an den Wochenenden) von 6-22 Uhr:

Kleintierzentrum Duisburg-Asterlagen, Tel. 02065-90830

Täglich 24 Stunden-Notdienst:

Kleintierklinik Duisburg-Kaiserberg, Tel. 0203-305370

Ab dem 12.07. sind wir dann in den neuen Praxisräumen wieder für Sie da! Und wer in der Zwischenzeit schon einmal ein paar Fotos sehen möchte, darf gern gelegentlich auf unserer Facebook-Seite vorbei schauen (das geht auch ohne eigenen Facebook-Account – einfach im Internet nach „Facebook Tierarztpraxis Dingden“ suchen).

~ Ihr Praxisteam

(voraussichtlicher) Zeitplan für den Praxisumzug

Liebe Tierfreunde,

inzwischen steht der ungefähre Zeitplan für unseren Praxisumzug:

Bleibt alles wie geplant, dann ist Freitag, der 25.06. unser letzter Tag am alten Standort.

Voraussichtlich vom 28.06.-09.07. bleibt die Praxis für den Umzug geschlossen.

Ab Montag, 12.07. finden Sie uns dann an der Sachsenstraße in Dingden! 

Sollte sich am Zeitplan noch etwas ändern, werden wir dies hier veröffentlichen.

~ Ihr Praxisteam

Urlaubsankündigung & Vorankündigung Praxisumzug

Liebe Tierfreunde!

Vom 06.-09.04.2021 (zweite Woche der Osterferien) machen wir Urlaub.

Wie üblich werden wir in der Zeit die Kontaktdaten unserer Vertretungspraxen hier angeben. Wer vorher noch Medikamente oder Futter bei uns bestellen möchte, sollte sich bitte bis zum 24.03. melden, damit alles noch rechtzeitig ankommt.

Und dann haben wir noch eine „kleine“ Neuigkeit zu verkünden:

Voraussichtlich im Juni wird unsere Praxis umziehen! Wir bleiben in Dingden, und außer der Anschrift wird sich auch nicht viel ändern. Weitere Informationen folgen in Kürze!

Ihr Praxisteam

Rechenbeispiel Notdienstgebühren

Die neuen Notdienstgebühren – ein Rechenbeispiel

Hinweis vorweg: Die Beispielrechnungen sind ausführlicher geworden als ursprünglich gedacht. Wem es zu viel zu lesen ist, der sollte aber vielleicht zumindest die ersten zwei Beispiele lesen und dann zu der vorletzten Berechnung gegen Ende dieses Beitrags springen.

Im Internet geistern bereits viele Horrormeldungen dazu herum, wie nun mit Einführung der neuen, gesetzlich bindenden Notdienstzuschläge abgerechnet würde. Da wird z. B. behauptet, dass eine Behandlung, die zur normalen Sprechzeit 150,- € kosten würde, nun plötzlich nach Sprechstundenende mit 650,- € würde. Dem ist nicht wirklich so. Einerseits wird kaum ein Praktiker tatsächlich den 4-fachen Satz nehmen. Und außerdem werden in den allermeisten Fällen die Behandlungskosten von 150,- € zur regulären Sprechzeit auch nicht dem 1,0-fachen Satz entsprechen, da eine Praxisführung zum untersten Satz der Gebührenordnung schon lange nicht mehr üblich ist, da für uns Tierärzte aufgrund der drastisch gestiegenen Unkosten dies einfach nicht mehr tragbar ist.

Stellen wir einmal eine Beispielrechnung auf:

Durchfallbehandlung Hund, Zeitaufwand ca. 30 min.

Rechenbeispiel #1, Abrechnung zum 1,0-fachen Satz der Gebührenordnung

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 13,47 €

große Kotuntersuchung (Fremdlabor) 68,80 €

Kurierdienst 4,00 €

2x Injektion subkutan 11,54 € (2x 5,77 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 117,31 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 22,29 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 139,60 €

Rot gedruckte Summen werden direkt wieder an andere Stellen (das Fremdlabor, die Pharmafirmen für den Kauf der Medikamente, den Staat) abgeführt. Dem Tierarzt bleiben demnach 34,76 €. Hierfür hat er in der Regel gemeinsam mit zumindest einer Angestellten, eine halbe Stunde lang gearbeitet (ganz davon zu schweigen, dass das Ergebnis der Kotuntersuchung später ja auch noch analysiert und mit dem Tierhalter besprochen werden muss). Gleichzeitig muss er hiervon die Praxismiete, das Personal, Versicherungen u.s.w. bezahlen. Ich glaube es leuchtet ein, dass dies in der heutigen Zeit nicht mehr machbar ist. Selbst, wenn dem Tierarzt selbst hiervon nach Abzug aller Kosten noch 10% bleiben sollten, wären dies gerade einmal knapp 3,50 €! Hochgerechnet auf eine Stunde macht das dann einen (Brutto-)Stundenlohn von 7,00 €.

Und nun geht’s weiter: Damit der Tierarzt seinen eigenen Tieren auch noch etwas zu Futtern kaufen kann, hebt er die Preise an – ganz dreist um 25%. Dies bezieht sich aber nur auf seine Leistung, nicht auf Medikamente und z. B. Fremdlaborkosten. Wer noch Lust hat, darf gern weiterlesen, wo wir dann landen. Der Unterschied ist nämlich erstaunlich gering:

Rechenbeispiel #2, Abrechnung zum 1,25-fachen Satz der Gebührenordnung

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 16,84 €

große Kotuntersuchung (Fremdlabor) 68,80 €

Kurierdienst 4,00 €

2x Injektion subkutan 13,73 € (2x 6,87 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 122,87 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 23,35 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 146,22

Der Tierhalter zahlt in diesem Beispiel bei 25%-iger Preiserhöhung also 6,62 € mehr. 19% davon gehen gleich wieder an das Finanzamt. Dem Tierarzt bleiben nun aber nicht mehr 3,50 € für seine halbstündige Arbeit, sondern 5,56 € mehr, also 9,06 €. Damit stellt der Tierarzt seine Expertise nun für einen Stundenlohn von immerhin 18,12 € statt der 7,00 € aus dem ersten Rechenbeispiel zur Verfügung.

Landen wir nun im Notdienst… Es ist Sonntag, der Hund hat plötzlich starken Durchfall, der Tierarzt verlässt den Geburtstagskaffee und fährt zur Praxis…

Rechenbeispiel #3, Abrechnung zum 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung im Notdienst

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 26,94 €

Notdienstzuschlag, gesetzlich bindend 50,00 €

große Kotuntersuchung (Fremdlabor) 68,80 €

Kurierdienst 4,00 €

2x Injektion subkutan 23,08 € (2x 11,54 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 192,32 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 36,54 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 228,86

Ob nun tatsächlich im Notdienst direkt eine Kotprobe zur Untersuchung eingeschickt wird, sei dahingestellt. Ich habe diese Position aber in der Berechnung belassen, damit es besser vergleichbar mit den vorangegangenen Rechenbeispielen ist. An den Kosten ändert es überdies ohnehin nichts, ob die Probe nun schon am Sonntag angenommen oder am Montag vorbei gebracht wird.

Der Kunde zahlt also für die Behandlung im Notdienst 82,64 € (brutto) mehr als bei der gleichen Behandlung zu den regulären Öffnungszeiten. Da auch schon vor Einführung der neuen Notdienstgebühren in der Regel im Notdienst schon zumindest zum 2,0-fachen Satz abgerechnet wurde, liegt der Unterschied zu „damals“ nur in der neuen Notdienstgebühr von 50,– € netto bzw. 59,50 € brutto.

Und nun der „worst case“, sollte der Tierarzt tatsächlich zum maximalen Notdienstsatz abrechnen, was garantiert aber nicht die Regel sein wird (vielleicht nachts um 3 Uhr mit langer Anfahrt zur Praxis und ungewöhnlich hohem Zeitbedarf, weil z. B. noch über drei andere Probleme gesprochen werden soll, „wenn man schon mal da ist und im Moment ja niemand sonst im Wartezimmer sitzt“…)

Rechenbeispiel #4, Abrechnung zum 4,0-fachen Satz der Gebührenordnung im Notdienst

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 53,88 €

Notdienstzuschlag, gesetzlich bindend 50,00 €

große Kotuntersuchung (Fremdlabor) 68,80 €

Kurierdienst 4,00 €

2x Injektion subkutan 46,16 € (2x 23,08 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 242,34 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 46,04 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 288,38 €

Und nun schließt sich der Kreis zu der Horrormeldung aus dem Internet, dass man nun statt regulär 150 € ab sofort 650 € zahlen muss. In meinem Rechenbeispiel auf Basis einer Rechnung von 139,60 € (zur Erinnerung: kaum realisierbarer 1,0-facher Satz!) bei weniger als 300 € als maximal mögliche Kostenaufstellung – also fernab der 650 €, die auf Facebook in den Raum geworfen werden.

Variante „Röntgen statt Kotuntersuchung“

Wie gesagt, ich habe auch zur Verdeutlichung, dass nicht alle Kostenpositionen von der Gebührenerhöhung betroffen sind und die Preise nicht wie befürchtet zwangsläufig extrem explodieren, die Position „Kotuntersuchung Fremdlabor“ in der Beispielrechnung belassen.

Nehmen wir nun einmal an, dass stattdessen z. B. zwei Röntgenbilder in der Praxis angefertigt werden (und um es leichter zu machen tun wir einfach mal so, als ob dies preisgleich zu der Kotuntersuchung wäre). In dem Fall landen wir dann tatsächlich bei einer Gebühr von 548,28 € (brutto!), sollte der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten und zum 4,0-fachen Satz abgerechnet werden. Zum wahrscheinlicheren 2,0-fachen Satz wären es 310,73 € (vor der Gebührenerhöhung wären es bei standardmäßiger Abrechnung zum 2,0-fachen Satz im Notdienst aber auch schon 250,83 € gewesen – der Unterschied liegt hier immer nur in der Notdienstpauschale von 50,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt).

In der regulären Sprechstunde bei z. B. 1,25-fachem Satz (wir sind uns hoffentlich nach dem 1. Rechenbeispiel einig, dass ein 1,0-facher Satz nicht realistisch ist?) landen wir bei 167,87 €. Die Differenz zu einer Behandlung im Notdienst mit 2,0-fachem Satz liegt also bei 142,86 €. Und das auch nur, wenn im Notdienst tatsächlich recht umfangreiche und im Falle einer Röntgendiagnostik für den Tierarzt auch kostenintensiven Diagnostik betrieben wurde/werden musste. Wann ich im Notdienst aber tatsächlich das letzte Mal röntgen musste, weiß ich schon gar nicht mehr. Der „Durchschnittsnotfall“ (Durchfall idealerweise schon seit zwei Wochen, Erbrechen, Husten, Juckreiz, „hat sich vertreten“) bei Vorstellung in einer Kleintierpraxis wird untersucht, bekommt vielleicht zwei Medikamente gespritzt und dann noch ein paar Medikamente sowie Anweisungen für den Umgang mit dem Patienten mit nach Hause. Inwieweit es sich bei diesen Fällen tatsächlich um Notfälle handelt, sei dahingestellt und soll hier nicht Thema sein. Deshalb erwähne ich den allseits beliebten Notfall „Zecke“ jetzt auch nicht weiter 😉

Bei einer „Standard-Notfall-Behandlung“ sind wir dann bei…

Adaptation Rechenbeispiel #3, Abrechnung zum 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung im Notdienst – ohne weitergehende Diagnostik

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 26,94 €

Notdienstzuschlag, gesetzlich bindend 50,00 €

2x Injektion subkutan 23,08 € (2x 11,54 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 119,52 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 22,71 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 142,29

Ich denke, dass dies ungefähr die Größenordnung sein wird, mit der man im Notdienst künftig wird rechnen müssen.

Zum Vergleich noch einmal die selbe Behandlung zur normalen Sprechzeit (1,25-facher Satz):

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 16,84 €

2x Injektion subkutan 13,73 € (2x 6,87 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 50,07 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 9,51 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 59,58

Dies ergibt eine natürlich immer noch signifikante Kostensteigerung von 82,71 € – aber keine pauschale Vervierfachung (und mehr) der Kosten!

(Alle genannten Preise sind natürlich nur Beispiele und nicht verbindlich. Ebenso kann ich nicht ausschließen, mich irgendwo verrechnet oder vertippt zu haben. Die Aufstellungen sollten einfach nur sachlich verdeutlichen, wo es hin geht und dass derartige Facebook-Meldungen nicht besonders realistisch sind!)

Behandlungsgebühren im Notdienst („Notdienst-GOT“)

Die „Notdienst-GOT“

Am 20.12.2019 hat der Bundesrat die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärzte-Gebührenordnung“ verabschiedet. Diese ist am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten, also am 14.02.2020.

Neben einer (eher geringfügigen) Erhöhung des Wegegeldes, also der Anfahrtskosten z. B. für Hausbesuche, geht es hierbei vor allem um die Neuregelung der Abrechnung tierärztlicher Leistungen im Notdienst. Notwendig wurde dies, weil zuletzt – wie aus den Medien bekannt – immer mehr Tierkliniken ihren Klinikstatus zurückgeben mussten, da das Aufrechterhalten von Rund-um-die-Uhr-Notdiensten nicht mehr möglich war. Hier spielen auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eine Rolle, durch die die Personaldecke einerseits immer dünner und die Personalkosten andererseits immer höher wurden. Und wir kleinen Einzelpraxen können das bei allem Herzblut, das wir in die Versorgung unserer Patienten stecken, einfach nicht auffangen. Kurzgefasst: Ende vom Lied war, dass deutschlandweit durch dieses „Kliniksterben“ die Notfallversorgung der Tiere immer stärker bedroht wurde. Nun hat sich die Gesetzgebung eingeschaltet und die sogenannte „Notdienst-GOT“ verabschiedet, um dieser Tendenz (hoffentlich noch rechtzeitig) entgegenzuwirken.

Hier einige Eckdaten:

  • Für tierärztliche Leistungen, die zu den sogenannten Notdienstzeiten außerhalb der regulären Sprechzeiten erbracht werden, sind gewisse Zuschläge nun zwingend vorgeschrieben – und das unabhängig davon, ob diese von einer Tierklinik oder einer „normalen“ Tierarztpraxis erbracht werden.

  • Die Notdienstzeiten umfassen die Nachtzeiten (18:00 – 08:00 Uhr), Wochenenden (freitags 18:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr) und die Feiertage (von 0:00 – 24:00 Uhr).

  • Zu den Notdienstzeiten müssen vom Tierarzt die Leistungen mindestens mit dem 2,0-fachen Gebührensatz abgerechnet werden, maximal darf der 4,0-fache Satz berechnet werden (bisher maximal 3,0-facher Satz, wobei das Ausreizen der Obergrenze wohl nach wie vor auf extreme Ausnahmefälle beschränkt bleiben wird)

  • Zusätzlich muss eine Notdienstgebühr berechnet werden. Diese neu eingeführte Gebühr liegt bei 50,- € netto (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer also 59,50 €) und ist pro Tierhalter und Konsultation zu berechnen – bei zwei gleichzeitig erkrankten Tieren also nur einmal.

  • Bei der Betreuung von Tierheimen/Tierschutzvereinen sind auch nach wie vor Abweichungen nach unten möglich, wenn ein entsprechender Betreuungsvertrag vorliegt (hier ändert sich also grundsätzlich nichts).

  • Die Preise für Medikamente, die im Notdienst angewendet oder abgegeben werden, erhöhen sich nicht.

Diese – gesetzlich vorgeschriebenen – Gebührenerhöhungen bedeuten für den Tierhalter natürlich eine höhere finanzielle Belastung, das ist auch uns Tierärzten klar. Sie wurde auch nicht von der Politik verabschiedet, damit wir mehr verdienen (im europaweiten Vergleich mit anderen Ländern mit ähnlichem durchschnittlichen Einkommen liegen die Kosten für tierärztliche Behandlungen in Deutschland noch immer ziemlich weit unten), sondern damit schlicht und ergreifend die Notfallversorgung aufrecht erhalten werden kann und kein ernsthafter Versorgungsnotstand entsteht.

Vielleicht wird das ein oder andere Tier, das schon einige Tage krank ist, nun nicht mehr erst am Sonntag, wenn gar nichts mehr geht, sondern schon am Freitag dem Tierarzt vorgestellt. Das wäre natürlich ein schöner Nebeneffekt der Verordnung, da diesem Patienten schneller geholfen und unnötiges Leid erspart werden konnte. Andererseits besteht durch die Gebührenerhöhung natürlich auch die Gefahr, dass einzelne akut kranke Tiere, die wirklich unmittelbar behandelt werden sollten, nun nicht zeitnah, also z. B. noch am Wochenende, dem Tierarzt vorgestellt werden, weil die Besitzer die zusätzlichen Kosten scheuen. Das wäre unschön und im Einzelfall vielleicht auch dramatisch. Die Verantwortung für eine solche Entscheidung liegt dann aber immer noch beim Besitzer. Und noch viel dramatischer wäre es sicherlich, wenn mittelfristig die Notfallversorgung aller Tiere gänzlich zusammenbrechen würde, weil auch die letzten Tierkliniken mit 24-Stunden-Bereitschaft aufgeben oder immer mehr Tierarztpraxen die Teilnahme an Ringnotdiensten an den Wochenenden einstellen müssten, weil die Kapazitäten einfach nicht mehr da sind, um dies aufrecht zu erhalten. 

Glücklicherweise ist es ja auch so, dass die wenigsten Tiere im Laufe ihres Lebens mehrmals im Notdienst zum Tierarzt müssen, und wenn man die höheren Gebühren für eine Notdienstkonsultation z. B. auf ein Hundeleben verteilt, relativiert sich die Summe. Dennoch empfiehlt es sich, rechtzeitig vorzusorgen, beispielsweise indem man eine Krankenversicherung für sein Tier abschließt oder – was schon immer empfehlenswert war – monatlich eine gewisse Summe beiseite legt. Sollte man dennoch einmal zu knapp bei Kasse sein, um die (Notfall-)Behandlung bezahlen zu können, sollte man sich vor dem Tierarztbesuch in der Familie oder im Bekanntenkreis Geld leihen. Insbesondere im Notdienst sind Behandlungen in aller Regel direkt im Anschluss an die tierärztliche Konsultation zu begleichen, da das Risiko, Kapital an Fremde zu verleihen, einfach unsagbar groß ist. Ich denke, diesbezüglich hat jeder im Notdienst engagierte Tierarzt schon unschöne Erfahrungen sammeln dürfen. Ob im Rahmen einer Notfallbehandlung mit einer Krankenversicherung direkt (also ohne Vorkasse durch den Besitzer) abgerechnet werden kann, sollte unbedingt im Vorfeld der Behandlung mit dem behandelnden Tierarzt und ggf. der Versicherung besprochen werden, da dies nicht in allen Fällen möglich ist.

(dieser Beitrag wurde zuletzt überarbeitet am 15.02.2020)