Notfälle

Während der Sprechzeiten:

Selbstverständlich werden Notfälle bei uns auch während der laufenden Sprechstunde bevorzugt behandelt – aber eine Bitte haben wir, auch zum Wohle Ihres Tieres:

Bevor Sie bei Vorliegen eines dringenden Falles zur Praxis aufbrechen, rufen Sie uns bitte in jedem Fall unter der Telefonnummer 02852-508330 an. Dies gibt uns die Möglichkeit, die Notfallbehandlung vorzubereiten, und Sie stehen nicht unerwartet vor verschlossener Tür, sollten wir einmal nicht im Haus sein oder gerade mitten in einer größeren Operation stecken.

  

Außerhalb der Sprechzeiten:

Über unseren Anrufbeantworte erfahren Sie, wie Sie uns erreichen oder an wen Sie sich z. B. im Rahmen des Ringnotdienstes wenden können.

 

Folgende Kliniken sind außerdem rund um die Uhr erreichbar:

Tierklinik Apelt in Essen, 

Stankeitstraße 11, 45326 Essen, Tel. 0201-342604

Tierklinik Duisburg-Kaiserberg, 

Wintgensstraße 81-83, 47058 Duisburg, Tel.  0203-305370

Beachten Sie dabei bitte, dass die Inanspruchnahme des nächtlichen Notdienstes akut bedrohlichen Fällen vorenthalten bleiben sollte. Haben Sie außerdem bitte Verständnis dafür, dass dort nach Dringlichkeit behandelt wird.

 

Täglich von 6-22 Uhr (auch an Wochenenden und Feiertagen):

KleintierZentrum Asterlagen,

Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 11, 47228 Duisburg, Tel. 02065-90380.

 

Behandlungskosten zu den sogenannten Notdienstzeiten:

Gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte müssen für tierärztliche Leistungen, die außerhalb der Sprechzeiten zu den sogenannten Notdienstzeiten erbracht werden, höhere Gebühren berechnet werden.

Mit Beschluss des Bundesrates vom 20.12.2019 wurde eine Erhöhung auf mindestens den 2,0-fachen Gebührensatz zzgl. einer Notdienstgebühr von 50,- € (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) vorgeschrieben.

Folgende Zeiten fallen unter diese Vorgaben:

  • Nachtzeiten: grundsätzlich von 18:00 – 08:00 Uhr (insofern die Sprechstunde am Abend nicht ohnehin länger veranschlagt wurde)

  • Wochenenden

  • Feiertage

Weshalb die Gesetzgebung diese Erhöhung für notwendig erachtet hat, erklären wir hier . Ein Rechenbeispiel findet sich hier.