Bezahlung

Die Preisgestaltung

Die Behandlungskosten setzen sich zusammen aus Gebühren für die tierärztlichen Leistungen sowie Kosten für angewandte und abgegebene Medikamente und Verbrauchsmaterialien. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

  • Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind über die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte von 1999) gesetzlich geregelt. Sie listet die üblichen tierärztlichen Leistungen auf und nennt hierfür Preise, die sich wiederum in den einbis dreifachen Satz staffeln. Eine Unterschreitung des einfachen Satzes ist ebenso wenig erlaubt wie eine Überschreitung des dreifachen Satzes. Die Gebührenordnung gibt auch Empfehlungen, wann welcher Satz angewendet werden soll (z. B. erhöhte Gebühr am Wochenende und in der Nacht oder bei „erschwerten Bedingungen“). An die GOT sind im Übrigen alle Tierärzte in Deutschland gebunden.
  • Die Medikamentenpreise werden nach der Arzneimittelpreisverordnung berechnet.

Der Notdienstzuschlag

Die Gebührenordnung sieht vor, dass außerhalb der üblichen Sprechzeiten ein höherer Gebührensatz berechnet wird (je nach Uhrzeit und Zeitaufwand) – als Ausgleich dafür, dass der Tierarzt seine Freizeit opfert, sowie für die Kosten, die dem Tierarzt hierdurch entstehen (Anfahrt zur Praxis, Energiekosten u.s.w.)

Die Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung bzw. bei operativen Eingriffen bei Abholung des Tieres. Sie können dabei zwischen Barzahlung und Zahlung mit EC-Karte (mit PIN) wählen. Auf offene Rechnung arbeiten wir nicht.