Rechenbeispiel Notdienstgebühren

Die neuen Notdienstgebühren – ein Rechenbeispiel

Hinweis vorweg: Die Beispielrechnungen sind ausführlicher geworden als ursprünglich gedacht. Wem es zu viel zu lesen ist, der sollte aber vielleicht zumindest die ersten zwei Beispiele lesen und dann zu der vorletzten Berechnung gegen Ende dieses Beitrags springen.

Im Internet geistern bereits viele Horrormeldungen dazu herum, wie nun mit Einführung der neuen, gesetzlich bindenden Notdienstzuschläge abgerechnet würde. Da wird z. B. behauptet, dass eine Behandlung, die zur normalen Sprechzeit 150,- € kosten würde, nun plötzlich nach Sprechstundenende mit 650,- € würde. Dem ist nicht wirklich so. Einerseits wird kaum ein Praktiker tatsächlich den 4-fachen Satz nehmen. Und außerdem werden in den allermeisten Fällen die Behandlungskosten von 150,- € zur regulären Sprechzeit auch nicht dem 1,0-fachen Satz entsprechen, da eine Praxisführung zum untersten Satz der Gebührenordnung schon lange nicht mehr üblich ist, da für uns Tierärzte aufgrund der drastisch gestiegenen Unkosten dies einfach nicht mehr tragbar ist.

Stellen wir einmal eine Beispielrechnung auf:

Durchfallbehandlung Hund, Zeitaufwand ca. 30 min.

Rechenbeispiel #1, Abrechnung zum 1,0-fachen Satz der Gebührenordnung

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 13,47 €

große Kotuntersuchung (Fremdlabor) 68,80 €

Kurierdienst 4,00 €

2x Injektion subkutan 11,54 € (2x 5,77 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 117,31 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 22,29 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 139,60 €

Rot gedruckte Summen werden direkt wieder an andere Stellen (das Fremdlabor, die Pharmafirmen für den Kauf der Medikamente, den Staat) abgeführt. Dem Tierarzt bleiben demnach 34,76 €. Hierfür hat er in der Regel gemeinsam mit zumindest einer Angestellten, eine halbe Stunde lang gearbeitet (ganz davon zu schweigen, dass das Ergebnis der Kotuntersuchung später ja auch noch analysiert und mit dem Tierhalter besprochen werden muss). Gleichzeitig muss er hiervon die Praxismiete, das Personal, Versicherungen u.s.w. bezahlen. Ich glaube es leuchtet ein, dass dies in der heutigen Zeit nicht mehr machbar ist. Selbst, wenn dem Tierarzt selbst hiervon nach Abzug aller Kosten noch 10% bleiben sollten, wären dies gerade einmal knapp 3,50 €! Hochgerechnet auf eine Stunde macht das dann einen (Brutto-)Stundenlohn von 7,00 €.

Und nun geht’s weiter: Damit der Tierarzt seinen eigenen Tieren auch noch etwas zu Futtern kaufen kann, hebt er die Preise an – ganz dreist um 25%. Dies bezieht sich aber nur auf seine Leistung, nicht auf Medikamente und z. B. Fremdlaborkosten. Wer noch Lust hat, darf gern weiterlesen, wo wir dann landen. Der Unterschied ist nämlich erstaunlich gering:

Rechenbeispiel #2, Abrechnung zum 1,25-fachen Satz der Gebührenordnung

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 16,84 €

große Kotuntersuchung (Fremdlabor) 68,80 €

Kurierdienst 4,00 €

2x Injektion subkutan 13,73 € (2x 6,87 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 122,87 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 23,35 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 146,22

Der Tierhalter zahlt in diesem Beispiel bei 25%-iger Preiserhöhung also 6,62 € mehr. 19% davon gehen gleich wieder an das Finanzamt. Dem Tierarzt bleiben nun aber nicht mehr 3,50 € für seine halbstündige Arbeit, sondern 5,56 € mehr, also 9,06 €. Damit stellt der Tierarzt seine Expertise nun für einen Stundenlohn von immerhin 18,12 € statt der 7,00 € aus dem ersten Rechenbeispiel zur Verfügung.

Landen wir nun im Notdienst… Es ist Sonntag, der Hund hat plötzlich starken Durchfall, der Tierarzt verlässt den Geburtstagskaffee und fährt zur Praxis…

Rechenbeispiel #3, Abrechnung zum 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung im Notdienst

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 26,94 €

Notdienstzuschlag, gesetzlich bindend 50,00 €

große Kotuntersuchung (Fremdlabor) 68,80 €

Kurierdienst 4,00 €

2x Injektion subkutan 23,08 € (2x 11,54 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 192,32 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 36,54 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 228,86

Ob nun tatsächlich im Notdienst direkt eine Kotprobe zur Untersuchung eingeschickt wird, sei dahingestellt. Ich habe diese Position aber in der Berechnung belassen, damit es besser vergleichbar mit den vorangegangenen Rechenbeispielen ist. An den Kosten ändert es überdies ohnehin nichts, ob die Probe nun schon am Sonntag angenommen oder am Montag vorbei gebracht wird.

Der Kunde zahlt also für die Behandlung im Notdienst 82,64 € (brutto) mehr als bei der gleichen Behandlung zu den regulären Öffnungszeiten. Da auch schon vor Einführung der neuen Notdienstgebühren in der Regel im Notdienst schon zumindest zum 2,0-fachen Satz abgerechnet wurde, liegt der Unterschied zu „damals“ nur in der neuen Notdienstgebühr von 50,– € netto bzw. 59,50 € brutto.

Und nun der „worst case“, sollte der Tierarzt tatsächlich zum maximalen Notdienstsatz abrechnen, was garantiert aber nicht die Regel sein wird (vielleicht nachts um 3 Uhr mit langer Anfahrt zur Praxis und ungewöhnlich hohem Zeitbedarf, weil z. B. noch über drei andere Probleme gesprochen werden soll, „wenn man schon mal da ist und im Moment ja niemand sonst im Wartezimmer sitzt“…)

Rechenbeispiel #4, Abrechnung zum 4,0-fachen Satz der Gebührenordnung im Notdienst

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 53,88 €

Notdienstzuschlag, gesetzlich bindend 50,00 €

große Kotuntersuchung (Fremdlabor) 68,80 €

Kurierdienst 4,00 €

2x Injektion subkutan 46,16 € (2x 23,08 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 242,34 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 46,04 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 288,38 €

Und nun schließt sich der Kreis zu der Horrormeldung aus dem Internet, dass man nun statt regulär 150 € ab sofort 650 € zahlen muss. In meinem Rechenbeispiel auf Basis einer Rechnung von 139,60 € (zur Erinnerung: kaum realisierbarer 1,0-facher Satz!) bei weniger als 300 € als maximal mögliche Kostenaufstellung – also fernab der 650 €, die auf Facebook in den Raum geworfen werden.

Variante „Röntgen statt Kotuntersuchung“

Wie gesagt, ich habe auch zur Verdeutlichung, dass nicht alle Kostenpositionen von der Gebührenerhöhung betroffen sind und die Preise nicht wie befürchtet zwangsläufig extrem explodieren, die Position „Kotuntersuchung Fremdlabor“ in der Beispielrechnung belassen.

Nehmen wir nun einmal an, dass stattdessen z. B. zwei Röntgenbilder in der Praxis angefertigt werden (und um es leichter zu machen tun wir einfach mal so, als ob dies preisgleich zu der Kotuntersuchung wäre). In dem Fall landen wir dann tatsächlich bei einer Gebühr von 548,28 € (brutto!), sollte der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten und zum 4,0-fachen Satz abgerechnet werden. Zum wahrscheinlicheren 2,0-fachen Satz wären es 310,73 € (vor der Gebührenerhöhung wären es bei standardmäßiger Abrechnung zum 2,0-fachen Satz im Notdienst aber auch schon 250,83 € gewesen – der Unterschied liegt hier immer nur in der Notdienstpauschale von 50,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt).

In der regulären Sprechstunde bei z. B. 1,25-fachem Satz (wir sind uns hoffentlich nach dem 1. Rechenbeispiel einig, dass ein 1,0-facher Satz nicht realistisch ist?) landen wir bei 167,87 €. Die Differenz zu einer Behandlung im Notdienst mit 2,0-fachem Satz liegt also bei 142,86 €. Und das auch nur, wenn im Notdienst tatsächlich recht umfangreiche und im Falle einer Röntgendiagnostik für den Tierarzt auch kostenintensiven Diagnostik betrieben wurde/werden musste. Wann ich im Notdienst aber tatsächlich das letzte Mal röntgen musste, weiß ich schon gar nicht mehr. Der „Durchschnittsnotfall“ (Durchfall idealerweise schon seit zwei Wochen, Erbrechen, Husten, Juckreiz, „hat sich vertreten“) bei Vorstellung in einer Kleintierpraxis wird untersucht, bekommt vielleicht zwei Medikamente gespritzt und dann noch ein paar Medikamente sowie Anweisungen für den Umgang mit dem Patienten mit nach Hause. Inwieweit es sich bei diesen Fällen tatsächlich um Notfälle handelt, sei dahingestellt und soll hier nicht Thema sein. Deshalb erwähne ich den allseits beliebten Notfall „Zecke“ jetzt auch nicht weiter 😉

Bei einer „Standard-Notfall-Behandlung“ sind wir dann bei…

Adaptation Rechenbeispiel #3, Abrechnung zum 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung im Notdienst – ohne weitergehende Diagnostik

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 26,94 €

Notdienstzuschlag, gesetzlich bindend 50,00 €

2x Injektion subkutan 23,08 € (2x 11,54 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 119,52 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 22,71 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 142,29

Ich denke, dass dies ungefähr die Größenordnung sein wird, mit der man im Notdienst künftig wird rechnen müssen.

Zum Vergleich noch einmal die selbe Behandlung zur normalen Sprechzeit (1,25-facher Satz):

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund) 16,84 €

2x Injektion subkutan 13,73 € (2x 6,87 €)

angewandte Medikamente und Materialien 4,50 € (EK: ca. 2,25 €)

abgegebene Medikamente 15,00 € (EK: ca. 7,50 €)

Zwischensumme 50,07 € (netto!)

gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) 9,51 €

Endsumme, vom Besitzer zu bezahlen: 59,58

Dies ergibt eine natürlich immer noch signifikante Kostensteigerung von 82,71 € – aber keine pauschale Vervierfachung (und mehr) der Kosten!

(Alle genannten Preise sind natürlich nur Beispiele und nicht verbindlich. Ebenso kann ich nicht ausschließen, mich irgendwo verrechnet oder vertippt zu haben. Die Aufstellungen sollten einfach nur sachlich verdeutlichen, wo es hin geht und dass derartige Facebook-Meldungen nicht besonders realistisch sind!)

Behandlungsgebühren im Notdienst („Notdienst-GOT“)

Die „Notdienst-GOT“

Am 20.12.2019 hat der Bundesrat die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärzte-Gebührenordnung“ verabschiedet. Diese ist am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten, also am 14.02.2020.

Neben einer (eher geringfügigen) Erhöhung des Wegegeldes, also der Anfahrtskosten z. B. für Hausbesuche, geht es hierbei vor allem um die Neuregelung der Abrechnung tierärztlicher Leistungen im Notdienst. Notwendig wurde dies, weil zuletzt – wie aus den Medien bekannt – immer mehr Tierkliniken ihren Klinikstatus zurückgeben mussten, da das Aufrechterhalten von Rund-um-die-Uhr-Notdiensten nicht mehr möglich war. Hier spielen auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eine Rolle, durch die die Personaldecke einerseits immer dünner und die Personalkosten andererseits immer höher wurden. Und wir kleinen Einzelpraxen können das bei allem Herzblut, das wir in die Versorgung unserer Patienten stecken, einfach nicht auffangen. Kurzgefasst: Ende vom Lied war, dass deutschlandweit durch dieses „Kliniksterben“ die Notfallversorgung der Tiere immer stärker bedroht wurde. Nun hat sich die Gesetzgebung eingeschaltet und die sogenannte „Notdienst-GOT“ verabschiedet, um dieser Tendenz (hoffentlich noch rechtzeitig) entgegenzuwirken.

Hier einige Eckdaten:

  • Für tierärztliche Leistungen, die zu den sogenannten Notdienstzeiten außerhalb der regulären Sprechzeiten erbracht werden, sind gewisse Zuschläge nun zwingend vorgeschrieben – und das unabhängig davon, ob diese von einer Tierklinik oder einer „normalen“ Tierarztpraxis erbracht werden.

  • Die Notdienstzeiten umfassen die Nachtzeiten (18:00 – 08:00 Uhr), Wochenenden (freitags 18:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr) und die Feiertage (von 0:00 – 24:00 Uhr).

  • Zu den Notdienstzeiten müssen vom Tierarzt die Leistungen mindestens mit dem 2,0-fachen Gebührensatz abgerechnet werden, maximal darf der 4,0-fache Satz berechnet werden (bisher maximal 3,0-facher Satz, wobei das Ausreizen der Obergrenze wohl nach wie vor auf extreme Ausnahmefälle beschränkt bleiben wird)

  • Zusätzlich muss eine Notdienstgebühr berechnet werden. Diese neu eingeführte Gebühr liegt bei 50,- € netto (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer also 59,50 €) und ist pro Tierhalter und Konsultation zu berechnen – bei zwei gleichzeitig erkrankten Tieren also nur einmal.

  • Bei der Betreuung von Tierheimen/Tierschutzvereinen sind auch nach wie vor Abweichungen nach unten möglich, wenn ein entsprechender Betreuungsvertrag vorliegt (hier ändert sich also grundsätzlich nichts).

  • Die Preise für Medikamente, die im Notdienst angewendet oder abgegeben werden, erhöhen sich nicht.

Diese – gesetzlich vorgeschriebenen – Gebührenerhöhungen bedeuten für den Tierhalter natürlich eine höhere finanzielle Belastung, das ist auch uns Tierärzten klar. Sie wurde auch nicht von der Politik verabschiedet, damit wir mehr verdienen (im europaweiten Vergleich mit anderen Ländern mit ähnlichem durchschnittlichen Einkommen liegen die Kosten für tierärztliche Behandlungen in Deutschland noch immer ziemlich weit unten), sondern damit schlicht und ergreifend die Notfallversorgung aufrecht erhalten werden kann und kein ernsthafter Versorgungsnotstand entsteht.

Vielleicht wird das ein oder andere Tier, das schon einige Tage krank ist, nun nicht mehr erst am Sonntag, wenn gar nichts mehr geht, sondern schon am Freitag dem Tierarzt vorgestellt. Das wäre natürlich ein schöner Nebeneffekt der Verordnung, da diesem Patienten schneller geholfen und unnötiges Leid erspart werden konnte. Andererseits besteht durch die Gebührenerhöhung natürlich auch die Gefahr, dass einzelne akut kranke Tiere, die wirklich unmittelbar behandelt werden sollten, nun nicht zeitnah, also z. B. noch am Wochenende, dem Tierarzt vorgestellt werden, weil die Besitzer die zusätzlichen Kosten scheuen. Das wäre unschön und im Einzelfall vielleicht auch dramatisch. Die Verantwortung für eine solche Entscheidung liegt dann aber immer noch beim Besitzer. Und noch viel dramatischer wäre es sicherlich, wenn mittelfristig die Notfallversorgung aller Tiere gänzlich zusammenbrechen würde, weil auch die letzten Tierkliniken mit 24-Stunden-Bereitschaft aufgeben oder immer mehr Tierarztpraxen die Teilnahme an Ringnotdiensten an den Wochenenden einstellen müssten, weil die Kapazitäten einfach nicht mehr da sind, um dies aufrecht zu erhalten. 

Glücklicherweise ist es ja auch so, dass die wenigsten Tiere im Laufe ihres Lebens mehrmals im Notdienst zum Tierarzt müssen, und wenn man die höheren Gebühren für eine Notdienstkonsultation z. B. auf ein Hundeleben verteilt, relativiert sich die Summe. Dennoch empfiehlt es sich, rechtzeitig vorzusorgen, beispielsweise indem man eine Krankenversicherung für sein Tier abschließt oder – was schon immer empfehlenswert war – monatlich eine gewisse Summe beiseite legt. Sollte man dennoch einmal zu knapp bei Kasse sein, um die (Notfall-)Behandlung bezahlen zu können, sollte man sich vor dem Tierarztbesuch in der Familie oder im Bekanntenkreis Geld leihen. Insbesondere im Notdienst sind Behandlungen in aller Regel direkt im Anschluss an die tierärztliche Konsultation zu begleichen, da das Risiko, Kapital an Fremde zu verleihen, einfach unsagbar groß ist. Ich denke, diesbezüglich hat jeder im Notdienst engagierte Tierarzt schon unschöne Erfahrungen sammeln dürfen. Ob im Rahmen einer Notfallbehandlung mit einer Krankenversicherung direkt (also ohne Vorkasse durch den Besitzer) abgerechnet werden kann, sollte unbedingt im Vorfeld der Behandlung mit dem behandelnden Tierarzt und ggf. der Versicherung besprochen werden, da dies nicht in allen Fällen möglich ist.

(dieser Beitrag wurde zuletzt überarbeitet am 15.02.2020)

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Sprechzeitenänderung & FAQ

Liebe Tierfreunde,

ab heute gelten sie, unsere neuen Sprechzeiten. Um auch spätere Termine anbieten zu können, musste die offene Sprechstunde am Abend weichen. Wir hoffen, dass so auch Wartezeiten nochmal deutlich reduziert werden können. Wir bitten jedoch um Verständnis, wenn es gerade in der ersten Zeit einmal zu kleinen Verzögerungen kommt. Es wird sicherlich etwas dauern, bis sich alles eingespielt hat – sicherlich hat es sich noch nicht überall herumgesprochen, dass die offene Sprechstunde nicht mehr stattfindet, und so rechnen wir damit, dass hin und wieder doch noch jemand am Abend unangemeldet in die nun ausgedehnten Terminzeiten „platzt“. Wir sind bemüht, dies bei der Terminplanung bereits etwas zu berücksichtigen.

Seit wir bekannt gegeben haben, dass es keine offene Sprechstunde mehr geben wird, wurden wir mit einigen Fragen konfrontiert, und die wichtigsten Punkte möchten wir hier erläutern. Wobei sich die meisten Fragen mit einem einzigen Wort beantworten lassen würden: Anrufen!

Wenn keine offene Sprechstunde mehr stattfindet, was ist denn dann mit Notfällen?

Diese Frage kam häufiger, hat uns jedoch etwas überrascht. Schließlich halten sich Notfälle ohnehin nicht an die Sprechzeiten einer Tierarztpraxis. Gemeint waren in diesem Fall auch weniger die „echten“, akut-lebensbedrohlichen Notfälle, sondern eher die relativ spontanen Tierarztbesuche, zum Beispiel weil der Hund angefangen hat zu husten und man nicht bis zum nächsten Tag warten möchte.

In solchen Fällen lautet die Antwort: „Bitte rufen Sie an!“ – Entweder es findet sich dann noch ein passender Termin, oder wir finden eine andere Lösung, zum Beispiel indem wir Sie mit Ihrem tierischen Freund nach Ende der Sprechstunde einbestellen – dies allerdings nur nach Absprache, also bitte nicht einfach um 18 Uhr an die Tür klopfen. Neben vielen anderen Argumenten für das Abschaffen der offenen Sprechstunde war auch ein klitzekleiner Grund, dass Fortbildungen inzwischen hauptsächlich werktags stattfinden und mir der Besuch solcher Fortbildungen nun endlich möglich sein wird. Es kann also hin und wieder sein, dass vor 18 Uhr schon kein Tierarzt mehr im Haus ist! Auch wenn dies natürlich die Ausnahme sein wird.

Und was ist mit „echten“ Notfällen?

Da hat sich eigentlich nichts geändert. Grundsätzlich lautet auch hier die Antwort: „Anrufen!“ – und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Tagsüber, während der Sprechzeiten, hilft uns der Anruf, die Notfallbehandlung vorzubereiten und vielleicht noch ein paar geplante Termine zu verschieben, um uns mehr Ruhe und Luft zu verschaffen – und all das, noch während Sie mit dem Notfallpatienten auf dem Weg zu uns sind. Sollten wir gerade im Urlaub (oder auf einer Fortbildung) sein, so erfahren Sie bereits über unseren Anrufbeantworter, an wen Sie sich wenden können – und fahren nicht erst an unserer Praxis vorbei, stehen dort vor verschlossener Tür und müssen dann noch weiter. Es kann auch einmal sein, dass wir gerade in einer größeren Operation sind, während uns ein Notruf erreicht. In diesen Fällen leiten wir Sie direkt an eine andere Praxis weiter – auch hier wäre Zeit verloren gegangen, wenn Sie ohne vorherigen Anruf direkt zu uns in die Praxis gefahren wären – und wir dann nicht helfen können, weil die laufende Operation nicht unterbrochen werden kann. Aber auch dies sollte eher eine absolute Ausnahmesituation sein. Schließlich passieren Notfälle fast immer außerhalb der Sprechzeiten, also entweder abends oder am Wochenende…

Außerhalb der Sprechzeiten bin ich werktags für Patienten meiner Praxis in aller Regel auf dem Handy erreichbar – von Funklöchern einmal abgesehen. Dies gilt sowohl für die Mittagspause, den Feierabend – und auch die Nächte unter der Woche. Die Handynummer nennt unser Anrufbeantworter – ich möchte Sie hier ausdrücklich nicht veröffentlichen und rate auch dazu, sich die Nummer nicht abzuspeichern, da es gelegentlich bei Störungen des Handynetzes vorkommt, dass ich auf eine andere Nummer ausweichen muss.

Außerdem bin ich im Wechsel mit einigen anderen Tierarztpraxen an ca. jedem 5. Wochenende tagsüber auf dem Handy erreichbar – auch hier vorbehaltlich technischer Störungen wie Funkloch oder Netzausfall. An den anderen Wochenenden verweise ich dann an die Praxis, die gerade mit der Vertretung an der Reihe ist. Gelegentlich bin ich aber auch an meinen „freien“ Wochenenden selbst zumindest stundenweise erreichbar. All dies weiß immer ganz genau unser Anrufbeantworter in der Praxis. Sollte der einmal nicht anspringen, dann rufen Sie bitte ein paar Minuten später noch einmal an – in dem Fall bekommt dann wahrscheinlich ein anderer Anrufer gerade die Anrufbeantworter- Ansage vorgesprochen, und für Sie klingelt es dann (leider) durch. In jedem Fall geben wir auf dem AB auch immer die Nummer von mindestens einer Tierklinik an.

Nachts müssten Sie in dringenden Fällen insbesondere an den Wochenenden aber leider zur Klinik – kräftemäßig ist es weder für mich noch für die Kollegen, mit denen ich mir die Wochenendvertretungen teile, möglich, stets und ständig rund um die Uhr zu arbeiten und dann auch noch vernünftige Arbeit abzuliefern. Die Telefonnummern von Tierkliniken unseres Vertrauens, die rund um die Uhr besetzt sind, finden Sie übrigens auch hier auf unseren Websites unter „Notfallinformationen“. An diese können Sie sich jederzeit wenden, sollte ich (oder der Kollege, dessen Praxis mit der Vertretung an der Reihe ist) ausnahmsweise einmal nicht erreichbar sein.

Was ist denn, wenn meine Katze zum vereinbarten Termin nicht zuhause ist? Oder nicht in die Transportbox gehen wollte?

Das kann unter Umständen tatsächlich ein Problem sein. Grundsätzlich gilt auch hier: So frühzeitig wie möglich anrufen, damit wir Bescheid wissen, dass Sie nicht oder etwas später kommen. Sobald wir wissen, dass ein Patient nicht kommt, können wir entweder einen anderen Patienten von der „Warteliste“ (s.u.) anrufen und einbestellen, oder wir können uns produktiv mit etwas anderem beschäftigen, wie zum Beispiel Buchführung oder der Wartung und Pflege von Geräten. Wird uns nicht Bescheid gesagt, verbringen (bzw. vertrödeln) wir die Zeit mit Warten, und wir kommen nicht weiter.

Zurück zur Katze, die nicht pünktlich nach Hause gekommen ist, weil sie vielleicht mitbekommen hat, dass es zum Tierarzt gehen soll:

  • idealerweise beugen Sie dem vor, indem Sie Ihre Katze am Tag des Termins nicht mehr aus dem Haus lassen
  • bei Katzen, die nur sehr sporadisch zuhause sind, kann es evtl. Sinn machen, Routinetermine wie Impfungen gar nicht langfristig zu planen sondern es so zu halten, dass die Katze eingesperrt wird, wenn sie zuhause ist, Sie uns dann anrufen und fragen, ob z. B. an diesem Vormittag noch ein Termin frei ist – und sollte es dann überhaupt nicht passen, lassen Sie Ihre Katze für den Tag wieder laufen – und melden sich dann wieder, wenn Sie das nächste Mal da ist
  • Katzen, die sich im Haus gerne verstecken, können Sie vielleicht vorübergehend in einem Zimmer unterbringen, in dem sie sich nicht verkriechen können
  • packen Sie Ihre Katze rechtzeitig in die Transportbox (so lange die Box ausreichend groß ist, passiert ihr darin nichts, auch wenn sie etwas länger darin sitzen muss)
  • sollte Ihre Katze nicht gern in die Transportbox gehen, so gewöhnen Sie sie langsam daran

Was ist, wenn mir kurzfristig etwas dazwischen kommt oder ich es nicht pünktlich schaffe?

Die Antwort hierauf  steht eigentlich schon im ersten Absatz zum Fall der Katze, die nicht zuhause war: Bitte anrufen, damit wir Bescheid wissen und nicht einfach nur warten, warten, warten, sondern uns in der freigewordenen Zeit produktiv mit etwas anderem beschäftigen können oder im Idealfall noch einen anderen Patienten den freigewordenen Termin geben können.

Weshalb fangt Ihr denn jetzt erst um 10 Uhr an?

In erster Linie für ein reibungsloseres Operationsmanagement. Operationen beginnen weiterhin in der Regel um 9 Uhr. Somit haben wir nun eine Stunde Zeit, bevor wir offiziell da sind. Kleinere Operationen sind dann bereits beendet, größere Operationen sind zumindest so weit fortgeschritten, dass ein Telefonat nicht mehr sonderlich stört – und wenn doch, dann schalten wir kurzzeitig den Anrufbeantworter ein mit der Möglichkeit, uns eine Nachricht zu hinterlassen, worauf wir uns dann so bald wie möglich zurückmelden. Das halten wir z. B. während Blutentnahmen schon seit einigen Monaten so und es klappt eigentlich auch sehr gut.

Sie können aber sehr gern auch schon vor 10 Uhr versuchen, uns telefonisch in der Praxis zu erreichen. Vielleicht können wir das Telefonat ja schon persönlich annehmen. Andernfalls läuft einfach noch der Anrufbeantworter. In dem Fall haben Sie wie oben schon beschrieben die Möglichkeit, uns eine Nachricht zu hinterlassen und/oder um Rückruf zu bitten, oder in dringenden Fällen uns auf der angegebenen Handynummer zu erreichen.

Auch, wenn wir also oft schon wie gehabt um 9 Uhr da sein werden, bitten wir jedoch darum, für Medikamentenabholungen etc. nicht vor 10 Uhr in die Praxis zu kommen – jedenfalls nicht ohne Absprache im Einzelfall. Es kann sein, dass doch einmal noch niemand da ist oder wir gerade im OP beschäftigt sind.

Was ist, wenn kein Termin mehr frei ist?

Wenn möglich suchen wir nach einem passenden Termin an einem anderen Tag. Ist dies nicht möglich, dann kommt die Warteliste ins Spiel: Sollte ein Termin frei werden, rufen wir Sie an und bieten den Termin an. Ansonsten werden wir uns melden, wenn wir mit der Sprechstunde durch sind.

Sollten an einem Vormittag oder Nachmittag gleich mehrere Patienten auf der Warteliste landen, dann werden wir diese nach Dringlichkeit sortieren und entsprechend einbestellen. Das heißt: je kranker ein Tier, umso früher darf es zu uns kommen. Der Hund, der unbedingt heute noch geimpft werden möchte, muss dann halt noch etwas zuhause warten, damit der Hund mit den Rückenschmerzen und die Katze mit dem Schnupfen vorher behandelt werden können. Ich denke, das ist nur fair.

 

Nun wünsche ich noch jedem, der sich die Mühe gemacht hat, dies bis zum Ende zu lesen (allen anderen natürlich auch), ein glückliches und gesundes Jahr 2018!

~ Tamara Winking

Urlaubsankündigung, Sprechzeitenänderung & Sammelimpfung

Liebe Tierfreunde,

zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt unsere Praxis geschlossen.

Die Telefonnummern unserer Vertretungspraxen werden wir während unserer Abwesenheit wie gewohnt hier veröffentlichen.

Da vor den Feiertagen die Paketdienste erfahrungsgemäß stark ausgelastet sind, treffen Bestellungen oft verzögert bei uns ein. Daher bitten wir darum, regelmäßig benötigte Medikamente oder Futtermittel bis spätestens 12.12.2017 bei uns zu bestellen. Bitte kalkulieren Sie dabei so, dass Sie mindestens bis in die zweite Januarwoche hinein auskommen.

Außerdem möchten wir noch einmal auf unsere ab Januar 2018 geltende Sprechzeitenänderung hinweisen. Um dem vielfachen Kundenwunsch nach späteren Terminen zu entsprechen, werden wir künftig Termine bis 18 Uhr anbieten. Wir bitten zu beachten, dass daher ab Januar keine offene Sprechstunde mehr stattfindet.

Zum Schluss noch eine Information für alle Kaninchenbesitzer:

Im neuen Jahr werden wir versuchen, voraussichtlich 2x jährlich einen Sammel-Impftermin für die RHD2-Impfung zu organisieren, um die Kosten niedriger zu halten. Bei Interesse an einer Teilnahme oder bei Fragen sprechen Sie uns bitte frühzeitig an!

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit!

Ihr Team

der Tierarztpraxis Winking

 

Herzlich willkommen

Endlich ist es soweit – unsere Website erstrahlt in neuem Glanz!  Juka _ Behandlungsraum

Im Laufe der nächsten Wochen werden noch ein paar Fotos ergänzt werden, aber wir wünschen schon jetzt  ganz viel Spaß beim Stöbern auf unseren Seiten.

 

Juka und das Team der Tierarztpraxis