Novellierung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) – gültig ab 22.11.2022

Die Gebührenordnung für Tierärzte stellt die gesetzliche Grundlage für die Berechnung tierärztliche Leistungen in Deutschland dar. Die aktuell gültige Fassung stammt noch aus dem Jahr 1999, doch schon seit 2012 wurde über die Notwendigkeit einer Novellierung diskutiert, damit Tierarztpraxen weiterhin kostendeckend arbeiten können.

Am 22.11.2022 tritt die Änderung nun in Kraft. Es wird dadurch unweigerlich zu Preiserhöhungen kommen, die leider jedoch unvermeidbar sind, da die Kosten für die Praxisführung massiv gestiegen sind – und zwar seit Jahren und nicht erst durch die aktuellen Entwicklungen, die bei der „neuen GOT“ noch nicht einmal mit berücksichtigt wurden. Die inflationsbedingten Kostensteigerungen müssen aber natürlich auch von uns getragen werden. Hinzu kommt ein extremer Fachkräftemangel in unserer Branche, der in den letzten Jahren zu zunehmenden Problemen geführt hat. Um dem entgegenzuwirken, wurde vor kurzem auch der Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte überarbeitet, was mit deutlichen (und wohlverdienten!) Gehaltserhöhungen einhergeht – bisher lag der Verdienst für diese wichtige, qualifizierte und sowohl körperlich als auch emotional anstrengende Arbeit irgendwo in der Nähe des Mindestlohns, so dass eine zunehmende Jobflucht eingesetzt hat. Die „neue GOT“ ermöglicht es nun hoffentlich, mehr Fachpersonal auch tatsächlich im Beruf zu halten. Aber all das kostet natürlich.

Um die Preissteigerungen für tiermedizinische Leistungen etwas abzufedern, empfiehlt sich der Abschluss einer Tierkrankenversicherung (oder mindestens einer OP-Versicherung). Einige Versicherer nehmen sogar alte und teilweise auch vorerkrankte Tiere auf. In vielen europäischen Ländern sind Krankenversicherungen schon lange absolut gängig – aber dort sind die tierärztlichen Behandlungen auch schon lange deutlich teurer gewesen als bei uns. Tatsächlich war Deutschland in dieser Hinsicht immer „Billiglohnland“, auch wenn wir natürlich wissen, dass dies oft anders empfunden wird. Wir wissen aber auch, welche enormen Kosten mit der Praxisführung verbunden sind, und wie wenig am Ende des Monats als Lohn „hängen bleibt“.

Sollten Sie eine Versicherung für Ihr Tier abschließen, so achten Sie bitte darauf, dass auch Notdienstgebühren mit abgedeckt werden. Schauen Sie außerdem bitte genau nach, ob Ihr Versicherer bestimmte Angaben auf der Rechnung bzw. Quittung verlangt, wie z. B. die Angabe der Chipnummer Ihres Tieres. Geben Sie in diesem Fall diese Informationen unbedingt vor der Behandlung an uns weiter, damit alles korrekt auf dem Beleg steht.