SACHKUNDENACHWEIS

Das Landeshundegesetz NRW regelt, unter welchen Bedingungen Hunde gehalten werden dürfen. Zu den Voraussetzungen für die Haltung großer Hunde gehört z. B. der Nachweis der Sachkunde. Dieser Nachweis kann durch Ablegen einer Sachkundeprüfung in einer hierzu autorisierten Tierarztpraxis erfolgen. Dies ist nach Terminabsprache bei uns in der Praxis möglich.

Große Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes sind Hunde, die ausgewachsen eine Größe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

  • Anmeldung bei der zuständigen Behörde
  • Nachweis der Sachkunde
  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung

All dies muss bei der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Zuständige Behörde ist das Ordnungsamt des Wohnortes.

Für Hunde bestimmter Rassen („Listenhunde“) gelten unabhängig von der Größe andere Auflagen.

Für die sogenannten Listenhunde gelten strengere Auflagen. Diese finden Sie detailliert im Landeshundegesetz NRW. Der „einfache“ Sachkundenachweis, den wir nachfolgend näher erläutern, reicht hier leider nicht aus. Sollte Ihr Hund zu den „Listenhunden“ gehören, informieren Sie sich bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Ordnungsamt oder dem Kreisveterinäramt über die zu erbringenden Nachweise.

Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine Bescheinigung erfolgen, die von Tierärzten/Tierärztinnen ausgestellt wurde, die hierzu von der Tierärztekammer autorisiert wurden. Die Abnahme der Sachkundeprüfung ist nach Terminabsprache bei uns in der Praxis möglich.

Für den Erwerb der Sachkunde legen Sie zunächst einen Multiple Choice-Test ab. Dieser besteht aus 30 Fragen zu verschiedenen Themen, die die Hundehaltung betreffen. Dieser Test stellt dann die Grundlage für das nachfolgende Prüfungsgespräch dar. Planen Sie insgesamt bitte ungefähr eine Stunde Zeit ein. Melden Sie sich bitte rechtzeitig zur Prüfung an, da freie Termine hierfür mitunter knapp sind. Denken Sie bitte daran, zur Prüfung Ihren Personalausweis mitzubringen.

Unmittelbar nach der erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung erhalten Sie von uns die Bescheinigung ausgehändigt, die Sie anschließend beim Ordnungsamt einreichen können. Dies ist in der Regel online möglich.

Ja, es kann gern vorher geübt werden. Nutzen Sie hierfür bitte den Fragenkatalog, der auf der Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein zum Download bereitgestellt wird. Nutzen Sie zur Kontrolle gerne auch die von der Tierärztekammer zur Verfügung gestellte Lösungsschablone.

Klicken Sie hier, um zu den Fragebögen zu gelangen.

Sollte der Link nicht funktionieren, suchen Sie online einfach nach „Tierärztekammer Nordrhein“ und „Sachkundebescheinigung“. Üben Sie bitte nicht bzw. nicht ausschließlich mit Fragenkatalogen anderer Seiten, da diese für uns nicht maßgeblich sind.