DIE TIERÄRZTLICHE GEBÜHRENORDNUNG

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt die Abrechnung tierärztlicher Leistungen. Sie ist für alle Tierärzte in Deutschland gesetzlich bindend.

Zuletzt umfassend überarbeitet wurde die GOT im Jahr 2022.

Die GOT ist gesetzlich bindend für alle in Deutschland tätigen Tierärzte sowie für sonstige in den Tierarztpraxen/Tierkliniken tätige Personen wie z. B. Tiermedizinische Fachangestellte.

Die GOT soll einerseits sicherstellen, dass Tierärzte faire Honorare erhalten und auf der anderen Seite die Tierhalter vor willkürlichen Preisfestsetzungen schützen – und damit Transparenz schaffen.

Die GOT umfasst einen sehr ausführlichen Katalog tierärztlicher Leistungen – angefangen bei der telefonischen Beratung über typische Behandlungstätigkeiten bis hin zu Operationen.

Wichtig zu wissen ist, dass sich eine Behandlung oder Operation dabei aus verschiedenen GOT-Leistungen zusammensetzen kann. Beispielsweise bei einer Kastration sind somit neben der Gebühr für die Kastration zusätzlich noch z. B. die Voruntersuchung auf Narkosefähigkeit, die Narkoseführung, der Venenzugang sowie Medikamente und Materialien abzurechnen. Dazu kommt dann immer noch die Mehrwertsteuer.

Die GOT gibt für jede Leistung einen Mindest- und einen Höchstsatz vor. Der einfache Satz (Mindestsatz) darf dabei nicht unterschritten und der dreifache Satz (Höchstsatz) nicht überschritten werden. Eine Ausnahme bilden hier Behandlungen im Notdienst, in dem bis zum vierfachen Satz abgerechnet werden dürfte, was allerdings höchstens mitten in der Nacht üblich sein sollte.

Die zuvor gültige GOT stammte noch aus dem Jahr 1999. Eine Novellierung war schon seit 2007 geplant, jedoch immer wieder verschoben worden. Viele Leistungen waren bis dahin überhaupt nicht aufgeführt und wurden nun ergänzt. Auch die Gebühren an sich wurden angepasst, um den in den Jahren zuvor deutlich gestiegenen Kosten für den Betrieb einer tierärztlichen Praxis zumindest einigermaßen Rechnung zu tragen.

Schon Anfang 2020 wurde die sogenannte „Notdienst-GOT“ erlassen, die erhöhte Gebühren für Konsultationen im tierärztlichen Notdienst verpflichtend macht. Hierzu gehört neben einer Notdienstgebühr von 50,- € zzgl. MwSt auch eine Abrechnung mindestens zum 2,0-fachen bis hin zum 4,0-fachen Gebührensatz. Diese Vorgaben sind in der neuen GOT erhalten geblieben.

Gesund bleiben ist die beste Absicherung vor hohen Kosten. Deshalb sind regelmäßige Gesundheitskontrollen und Vorsorgeuntersuchungen auch unser wichtigster Rat – schließlich gehen früh erkannte Probleme in der Regel nicht so sehr ins Geld.

Außerdem ist der Abschluss einer Krankenversicherung oder zumindest einer OP-Versicherung unter Umständen empfehlenswert – vor allem dann, wenn man selbst nicht über ein ausreichend großes finanzielles Polster verfügt.