BEHANDLUNGSKOSTEN

Wie für alle in Deutschland tätigen Tierärzte gesetzlich vorgeschrieben, rechnen wir nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Wir bemühen uns dabei um ein für alle Seiten faires Preisniveau.

Die Behandlungskosten setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Gebühren für erbrachte tierärztliche Leistungen, die nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zu berechnen sind
  • Kosten für Materialien sowie angewandte und abgegebene Medikamente (berechnet nach der Arzneimittelpreisverordnung)
  • Auslagen für Laboruntersuchungen (diese geben wir ohne Aufschläge weiter)
  • die Mehrwertsteuer, die wir ans Finanzamt abführen müssen (7% für Futter- und Ergänzungsfuttermittel, 19% für Medikamente und erbrachte Leistungen)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gesetzlich geregelt. Die GOT wurde zuletzt 2022 grundlegend überarbeitet. Sie listet tierärztliche Leistungen auf und nennt hierfür Preise, die berechnet werden müssen. Der in der GOT angegebene einfache Satz darf für die gelisteten Leistungen nicht unterschritten werden, die Abrechnung bis zum dreifachen (im Notdienst vierfachen) Satz ist grundsätzlich zulässig. Eine Behandlung setzt sich dabei üblicherweise aus verschiedenen Positionen zusammen, z. B. wird bei einer Kastration nicht nur die Gebühr für die Kastration berechnet, sondern auch eine Untersuchungsgebühr, ein Venenzugang, die Narkose etc.

Die Gebührenordnung für Tierärzte schreibt vor, dass zu den sogenannten Notdienstzeiten höhere Gebühren berechnet werden. Näheres hierzu erfahren Sie in der Rubrik „Im Notfall“.

Durch die Neufassung der GOT sind die Behandlungskosten deutlich gestiegen. Dies war leider unumgänglich, da auch die Kosten für die Praxisführung in den Jahren zuvor massiv angestiegen waren und ein wirtschaftliches Arbeiten und Erhalten der Praxen immer schwieriger wurde.
Mehr denn je empfiehlt sich nun der Abschluss einer Tierkrankenversicherung. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik „Tierhalterinfos“.

Wir bitten um Verständnis, dass wir eine Direktabrechnung mit Tierkrankenversicherungen aufgrund des deutlich höheren Verwaltungsaufwandes in den meisten Fällen leider nicht anbieten können. Sie erhalten aber selbstverständlich einen ausführlichen Zahlungsbeleg, den Sie dann selbst bei Ihrer Versicherung einreichen können, um die Behandlungskosten erstattet zu bekommen. Sollte Ihre Versicherung bestimmte Angaben auf dem Beleg verlangen, zum Beispiel die Angabe der Chipnummer, dann geben Sie uns bitte vor der Behandlung Bescheid.

Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung bzw. bei operativen Eingriffen bei Abholung des Tieres. Bei uns ist neben Barzahlung auch die Zahlung mit Karte möglich. Auf offene Rechnung arbeiten wir nicht.